Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten (27.52.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von nicht elektrischen Koch- und Heizgeräten für den Haushalt:
    • nicht elektrische Raumheizkörper, Küchenherde, Feuerroste, Öfen, Warmwasserbereiter, Kochgeräte und Warmhalteplatten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Solarwärmekollektoren (s. 28.21.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Backöfen für den Haushalt, nichtelektrische, H.
  • Herde für den Haushalt, nichtelektrische, H.
  • Kochgeräte für den Haushalt, nichtelektrische, H.
  • Kohleöfen und -herde für den Haushalt, H.
  • Küchenherde für den Haushalt, nichtelektrische, H.
  • Umlauf-Wassererhitzer, gasbeheizt, H.
  • Ventilatoren für den Haushalt, mit Verbrennungsmotor, H.
  • Warmhalteplatten für den Haushalt, nichtelektrische, H.
  • Warmwasserbereiter für den Haushalt, nichtelektrische, H.