Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Zucht von Süßwasserfischen einschließlich Süßwasser-Zierfischen
Haltung von Krustentieren, zweischaligen und anderen Weichtieren sowie sonstigen Wassertieren im Süßwasser
Betrieb von Süßwasser-Fischzuchtbetrieben
Froschzucht
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Aquakultur in salzwassergefüllten Tanks und Behältern (s. 03.21.0)
Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19.0)