Süßwasseraquakultur (03.22.0.00)

Die Dienstleistung 'Süßwasseraquakultur' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Zucht von Süßwasserfischen einschließlich Süßwasser-Zierfischen
  • Haltung von Krustentieren, zweischaligen und anderen Weichtieren sowie sonstigen Wassertieren im Süßwasser
  • Betrieb von Süßwasser-Fischzuchtbetrieben
  • Froschzucht
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Aquakultur in salzwassergefüllten Tanks und Behältern (s. 03.21.0)
  • Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Algen,(Süßwasser-), Anbau
  • Aufzucht von Süßwasserfischen
  • Dienstleistungen auf der fischwirtschaftlichen Erzeugerstufe (Teichwirtschaft u. Fischzucht)
  • Entkrauten von Fischteichen
  • Fischzucht (Süßwasserfischzucht)
  • Forellenzucht
  • Frösche, Zucht und Haltung in Becken
  • Karpfenzucht
  • Muscheln (Süßwasser-, essbare), Erzg.
  • Setzlinge (Süßwasseraquakultur), Erzg.
  • Süßwasserfischzucht
  • Teichwirtschaft (Dienstleistungen auf der fischwirtschaftlichen Erzeugerstufe)
  • Zierfischzucht (Süßwasseraquakultur)
  • Ziervogelzucht
  • Zucht von Speisekrebsen (Süßwasseraquakultur)
  • Zucht von Zierfischen (Süßwassraquakultur)