Herstellung von Teigwaren (10.73.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Teigwaren' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Teigwaren wie Makkaroni und Nudeln, auch gekocht oder gefüllt
  • Herstellung von Couscous
  • Herstellung von gefrorenen Teigwaren oder Teigwarenkonserven
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von gefrorenen oder anders haltbar gemachten zubereiteten Couscous-Gerichten (s. 10.85.0)
  • Herstellung von Teigwaren enthaltenden Suppen (s. 10.89.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Couscous, H.
  • Eiernudeln, H.
  • Makkaroni, H.
  • Nudeln, H.
  • Teigwaren, H.