Sonstige Finanzierungsinstitutionen anderweitig nicht genannt (64.99.9.00)

Die Dienstleistung 'Sonstige Finanzierungsinstitutionen anderweitig nicht genannt' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Erbringung sonstiger Finanzdienstleistungen, die in erster Linie mit der Verteilung von Mitteln, außer durch Kreditgewährung, zu tun haben:
    • Factoring-Geschäfte
    • Swaps, Optionen und sonstige Sicherungsgeschäfte
    • Handel mit Lebensversicherungs-Altverträgen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Beteiligungsgesellschaften (s. 64.20.0)
  • Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen (s. 64.30.0)
  • Finanzierungsleasing (s. 64.91.0)
  • Wertpapiergeschäfte für Dritte (s. 66.12.0)
  • Handel mit und Leasing sowie Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. Abteilung 68)
  • Wechselinkasso ohne Schuldenaufkauf (s. 82.91.1)
  • Gewährung von Zuschüssen durch Interessenvertretungen und Vereinigungen (s. 94.99.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aktienhändler (Wertpapierhändler auf eigene Rechnung)
  • Börsengeschäfte auf eigene Rechnung
  • Kreditkartenorganisationen
  • Spezialkreditinstitute (Factoring)
  • Venture Capital Firmen (Bereitstellung von Kapital)
  • Wertpapiergeschäfte (Swaps, Optionen usw., nicht Wertpapiergeschäfte für Dritte)