Gewinnung von Erdöl (06.10.0.00)

Die Dienstleistung 'Gewinnung von Erdöl' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Förderung von Erdöl
  • Förderung von bituminösen oder ölhaltigen Schiefern und Sanden
  • Gewinnung von Erdöl aus bituminösen Schiefern und Sanden
  • Anwendung von Verfahren zur Gewinnung von Rohöl: Dekantieren, Entsalzen, Entwässern, Stabilisieren usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Unterstützung bei der Förderung von Erdöl und Erdgas (s. 09.10.0)
  • Prospektion auf Erdöl und Erdgas (s. 09.10.0)
  • Mineralölverarbeitung (s. 19.20.0)
  • Gewinnung von Flüssiggas aus der Erdölraffination (s. 19.20.0)
  • Betrieb von Erdölfernleitungen (s. 49.50.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bituminöse Schiefer und Sande, Gew.
  • Erdöl, Gew.
  • Förderung von Erdöl
  • Kondensate, Gew. (Erdölgewinnung)
  • Methan, Gew. im Rahmen der Erdölgewinnung
  • Mineralöl (roh), Gew.
  • Ölsande, Gew.
  • Ölschiefer, Gew.
  • Schiefer, bituminöse, Gew.