Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Gütern oder Personen, für militärische, sportliche und andere Zwecke
Herstellung von Hubschraubern
Herstellung von Segelflugzeugen und Hanggleitern (Flugdrachen)
Herstellung von Luftschiffen und Heißluftballons
Herstellung von Teilen und Zubehör für Luft- und Raumfahrzeuge:
Grundelemente wie Rümpfe, Tragflächen, Türen, Steuerflächen, Fahrwerke, Treibstofftanks, Abteile usw.
Propeller, Schrauben, Rotoren und Rotorblätter
Motoren und Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge
Teile für Turbinenluftstrahl-Triebwerke und Turboprop-Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge
Herstellung von Bodengeräten zur Flugausbildung
Herstellung von Raumfahrzeugen und ihren Abschusseinrichtungen, Satelliten, Planetensonden, Raumstationen, Raumfähren
Herstellung von interkontinentalen ballistischen Flugkörpern (ICBM)
Herstellung von Sitzen für Luftfahrzeuge
Werksüberholung und Umbau von Luftfahrzeugen oder Motoren und Triebwerken dafür