Bergbau auf Uran- und Thoriumerze (07.21.0.00)

Die Dienstleistung 'Bergbau auf Uran- und Thoriumerze' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Gewinnung von Uran- und Thoriumerzen: Pechblende usw.
  • Konzentration dieser Erze
  • Herstellung von Uranoxidkonzentrat
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Anreicherung von Uran- und Thoriumerzen (s. 20.13.0)
  • Herstellung von metallischem Uran aus Pechblende oder anderen Erzen (s. 24.46.0)
  • Schmelzen und Raffinieren von Uran (s. 24.46.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aufbereitung von Uran- und Thoriumerzen
  • Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
  • Erze (Spalt- und Brutstoffhaltige), Gew.
  • Pechblende, Gew.
  • Spalt- und brutstoffhaltige Erze, Gew.
  • Thoriumerze, Gew.
  • Uranerze, Gew.
  • Uranoxidkonzentrate, H.