Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr (49.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Güterbeförderung mit Schienenfahrzeugen auf Hauptverkehrsstrecken und auf Nebenstrecken des Frachtverkehrs
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Lagerei (s. 52.10.0)
  • Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen und damit verbundene Tätigkeiten wie Weichenstellen und Rangieren (s. 52.21.3)
  • Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Frachtumschlag (s. 52.21.5)
  • Frachtumschlag (s. 52.24.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Eisenbahnen, Güterbeförderung (Staatsbahnen)
  • Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr durch Privatbahnen
  • Privatbahnen (Güterbeförderung durch Eisenbahnen)
  • Staatsbahnen, Güterbeförderung
  • Transport von Gütern im Eisenbahnverkehr durch Privatbahnen
  • Transport von Gütern im Eisenbahnverkehr durch Staatsbahnen