Güterbeförderung im Straßenverkehr (49.41.0.00)

Die Dienstleistung 'Güterbeförderung im Straßenverkehr' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Güterbeförderung im Straßenverkehr:
    • Holztransport
    • Viehtransport
    • Kühlwagentransport
    • Schwertransport
    • Gefahrguttransport
    • Tankwagentransport einschl. Milchsammlung, Transport mit Silofahrzeugen
    • Transport von Kraftwagen
    • Transport von Abfällen und Abfallstoffen (jedoch nicht deren Sammlung und Beseitigung)
  • Lkw-Vermietung mit Fahrer
  • Güterbeförderung mit von Menschen oder Tieren gezogenen Fahrzeugen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Transport von Stämmen im Wald im Rahmen der Holzfällerei (s. 02.40.0)
  • Verteilung von Wasser durch Lastkraftwagen (s. 36.00.3)
  • Abfalltransport als integraler Bestandteil der Abfallsammlung (s. 38.11.0 und 38.12.0)
  • Umzugstransporte (s. 49.42.0)
  • Betrieb von Güterabfertigungseinrichtungen für Schienen- und Straßenfahrzeuge (s. 52.21.5)
  • Verpacken im Hinblick auf den Transport (s. 52.29.1)
  • Post-, Kurier- und Expressdienste (s. 53.20.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beton-Transport
  • Dienstleistungen im Bereich Transportlogistik (Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr; ohne Umzugstransporte)
  • Dienstleistungen im Bereich Transportlogistik (Genehmigungspflichtiger Güterfernverkehr; ohne Umzugstransporte)
  • Erlaubnisfreier Straßen-Güterverkehr
  • Erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr
  • Ferntransporte
  • Freigestellter Straßen-Güterverkehr
  • Fuhrbetrieb, erlaubnisfreier oder freigestellter Straßen-Güterverkehr
  • Fuhrbetrieb mit Lastkraftfahrzeugen, genehmigungspflichtiger Güterkraftverkehr
  • Fuhrbetrieb mit Lastkraftfahrzeugen innerhalb der Nahzone, erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr
  • Genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr
  • Getränkeauslieferung
  • Güterbeförderungen mit Lastkraftfahrzeugen (keine Umzugstransporte)
  • Holztransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güterverkehr)
  • Internationale Transporte (Güterbeförderung im Straßenverkehr)
  • Kleintransporte bis 750 kg Nutzlast
  • Kühlwagentransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr)
  • Kühlwagentransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)
  • Lieferservice (Erlaubnisfreier und freigestellter Straßen-Güterverkehr)
  • Milchtransport (Straßen-Güterfernverkehr)
  • Möbeltransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr)
  • Möbeltransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)
  • Nahtransporte, erlaubnispflichtige (Güterbeförderung mit Lastkraftfahrzeugen)
  • Pferdetransporte (Nahverkehr)
  • Schwertransporte
  • Straßen-Güterfernverkehr , genehmigungspflichtiger
  • Straßen-Güternahverkehr , erlaubnispflichtiger
  • Straßen-Güterverkehr , erlaubnisfreier oder freigestellter
  • Tankwagentransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr)
  • Tankwagentransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)
  • Transport von Asphalt
  • Transport von Fertigbeton
  • Transport von Gefahrgut
  • Transport von Gütern im erlaubnisfreien und freigestellten Straßen-Güterverkehr
  • Transport von Gütern im erlaubnispflichtigen Straßen-Güternahverkehr
  • Transport von Gütern im genehmigungspflichtigen Straßen-Güterfernverkehr
  • Viehtransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr)
  • Viehtransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)