Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst die Herstellung von Harzen, Kunststoffen und nicht vulkanisierbaren thermoplastischen Elastomeren sowie das Mischen von Harzen nach Kundenwunsch und die Herstellung von synthetischen Harzen nach eigener Spezifikation.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen:
Polymere, auch von Ethylen, Propylen, Styrol, Vinylchlorid, Vinylacetat und Acryl
Polyamide
Phenol- und Epoxidharze und Polyurethane
Alkyd- und Polyesterharze und Polyether
Silicone
Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren
Herstellung von Cellulose und ihren chemischen Derivaten