Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere (10.92.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Futtermitteln für Haustiere, einschließlich Hunde, Katzen, Vögel, Fische usw.
  • Behandlung von Schlachtabfällen zur Herstellung von Futtermitteln für Haustiere
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Fischmehl als Futtermittel (s. 10.20.0)
  • Herstellung von Ölkuchen (s. 10.41.0)
  • Tätigkeiten, bei denen ohne besondere Behandlung als Futtermittel nutzbare Nebenerzeugnisse anfallen, z. B. Ölsaaten (s. 10.41.0), Rückstände von Mahl- und Schälmühlen (s. 10.61.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beifuttermischungen aus organischen Stoffen oder mit mineralischen Bestandteilen , H.
  • Fischfutter (Futtermittel, nicht für Nutztiere), H.
  • Futtermittel, nicht für Nutztiere, H.
  • Heimtierfutter, H.
  • Hundefutter, H.
  • Katzenfutter, H.
  • Mineralfutter (Mischfutter, nicht für Nutztiere), H.
  • Tierfuttermittel , H.