Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen (20.51.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Schießpulver
  • Herstellung von Sprengstoffen und pyrotechnischen Erzeugnissen, Sprengkapseln, Sprengzündern und Leuchtkugeln
  • Herstellung von Streichhölzern

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Cer-Eisen (Zündmetalllegierung), H.
  • Fackeln (Harzfackeln und Pechfackeln)
  • Feuerwerkskörper, H.
  • Knallkörper (pyrotechnische Erzeugnisse), H.
  • Leuchtkugeln, H.
  • Pulver (Schießpulver), H.
  • Pyrotechnische Erzeugnisse , H.
  • Schießpulver, H.
  • Schwarzpulver, H.
  • Sicherheitszündschnüre, H.
  • Signalraketen, H.
  • Sprengkapseln, H.
  • Sprengstoffe, H.
  • Sprengtechnik (Sprengstoffe und -zünder), H.
  • Sprengzünder, elektrische, H.
  • Sprengzündschnüre, H.
  • Streichhölzer, H.
  • Wunderkerzen, H.
  • Zünder (pyrotechnische Erzeugnisse), H.
  • Zündhölzer, H.
  • Zündhütchen, H.