Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Bereitstellung spezieller Telekommunikationsanwendungen wie Satellitenortung, Kommunikationstelemetrie sowie Betrieb von Radarstationen
Betrieb von Satellitenfunkanlagen und ähnlichen Einrichtungen, die operativ mit einem oder mehreren terrestrischen Übertragungssystemen verbunden sind und Nachrichten von Satellitensystemen empfangen bzw. an diese senden können
Bereitstellung des Telefonzugangs in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, z. B. Call-Shops
Telekommunikationsdienstleistungen über bestehende Fernmeldeverbindungen:
IP-Telefonie (Sprachübermittlung über das Internet)
Wiederverkauf von Telekommunikationsdienstleistungen (d. h. Kauf und Weiterverkauf von Netzkapazitäten ohne Angebot zusätzlicher Dienstleistungen)
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Internetzugangsdienste von Betreibern von Telekommunikationsinfrastrukturen (s. 61.10.0, 61.20.0, 61.30.0)