Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Unterbringung und Pflege von Menschen (außer Behinderten und älteren Menschen), die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, und die nicht allein leben möchten, in Heimen. Die Tätigkeiten werden entweder von staatlichen Stellen oder von privaten Organisationen ausgeübt.
soziale Betreuung rund um die Uhr von Kindern und Personengruppen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, wobei jedoch medizinische Behandlung oder Erziehung und Ausbildung nicht im Vordergrund stehen:
Waisenhäuser
Kinderheime
Obdachlosenheime
Einrichtungen, die ledige Mütter und deren Kinder aufnehmen
betreute Übergangseinrichtungen für Menschen mit sozialen oder persönlichen Problemen
betreute Übergangseinrichtungen für Straftäterinnen und Straftäter
Erziehungsheime
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Wohnheime für Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Berufstätige (s. 55.90.9)
Finanzierung und Verwaltung von Sozialversicherungsprogrammen (s. 84.30.0)