Kreditinstitute des Sparkassensektors (64.19.2.00)

Die Dienstleistung 'Kreditinstitute des Sparkassensektors' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • abgesehen von wenigen Ausnahmen kommunale Einrichtungen, deren Gewährträger Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Wichtigstes Passivgeschäft ist die Entgegennahme von Spareinlagen, wichtigstes Aktivgeschäft die Hergabe langfristiger Kredite (vor allem Hypothekarkredite), daneben alle üblichen Bankgeschäfte, auch das kurz und mittelfristige Kreditgeschäft.
  • Zentralinstitute (Landesbanken) der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen Sparkassen. Die Landesbanken dienen den Sparkassen als Liquiditätshalter und als Abwicklungsstellen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ferner leiten sie öffentliche Mittel im Rahmen spezieller Kreditprogramme weiter; als Landesbanken sind sie die "Hausbanken" der Länder. Sie betreiben das Grund- und Kommunalkreditgeschäft und besitzen das Emissionsrecht; darüber hinaus führen sie alle üblichen Bankgeschäfte aus.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Bausparkassen (s. 64.19.6)
  • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1)
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Deutsche Girozentrale
  • Girozentralen
  • Kreis- und Stadtsparkassen
  • Landesbanken (Girozentralen)
  • Sparkassen
  • Stadt- und Kreissparkassen