Effekten- und Warenhandel (66.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Effekten- und Warenhandel' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Durchführung von Börsengeschäften für Dritte (z. B. Maklergeschäfte) und damit verbundene Tätigkeiten
  • Wertpapierhandel
  • Warenterminhandel
  • Tätigkeiten von Wechselstuben usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Börsengeschäfte auf eigene Rechnung (s. 64.99.1)
  • Portfoliomanagement gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis (s. 66.30.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Börsengeschäfte für Dritte
  • Börsenmaklerinnen, Börsenmakler
  • Daytrading (Börsengeschäfte durch Börsenmakler)
  • Effektenvermittlung und -verwaltung
  • Kursmaklergeschäfte
  • Maklergeschäfte (Börsengeschäfte für Dritte; Effektenvermittlung und -verwaltung)
  • Vermittlung von Aktien und Warentermingeschäften
  • Vermittlung von Kapitalanlagen
  • Vermittlung von Vermögensanlagen (Effekten)
  • Wechselstuben