Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Stetigförderern für den Untertageeinsatz
Herstellung von Bohr-, Schneid-, Abteuf- und Streckenvortriebsmaschinen (auch für den Untertageeinsatz)
Herstellung von Gleiskettenzugmaschinen für den Einsatz im Bergbau
Herstellung von Maschinen für die Mineralaufbereitung durch Sieben, Sortieren, Trennen, Waschen, Brechen usw. für den Bergbau
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln (s. 28.22.0)
Herstellung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Sattelstraßenzugmaschinen (s. 28.30.0, 29.10.2)
Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen einschließlich Maschinen zum Spalten von Steinen (s. 28.49.1)