Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Sammlung und Abtransport von Abwässern aus Haushalten, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, sowie Sammlung und Transport von Regenwasser in Kanalisationsnetzen, Sammelbecken, Behältern und Transportmitteln (Abwassertankwagen usw.)
Leeren und Reinigen von Senkgruben, Faulbecken und Sickergruben sowie chemischen Toiletten
Wartung und Reinigung von Abwasserkanälen, auch mittels Stangen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Dekontaminierung von Oberflächen- und Grundwasser am Ort der Verschmutzung (s. 39.00.0)
Reinigen von Entwässerungsrohren in Gebäuden und Beseitigung von Verstopfungen in Entwässerungsrohren in Gebäuden (s. 43.22.0)