Diese Dienstleistung umfasst:
- sonstige Bereitstellung von Arbeitskräften für Kunden.
Die hier eingeordneten Unternehmen sind offizieller Arbeitgeber in Sachen Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuern und Abgaben und in anderen Personalfragen, sie sind jedoch nicht für die fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der Arbeitskräfte zuständig.
Die Überlassung von Arbeitskräften erfolgt üblicherweise langfristig oder unbefristet und die hier eingeordneten Einheiten nehmen im Zusammenhang damit ein breites Spektrum von Aufgaben der Personalverwaltung wahr.