Grundschulen (85.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Grundschulen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Der Unterricht wird in der Regel Kindern erteilt, die Klasse umfasst jedoch auch Alphabetisierungsprogramme innerhalb oder außerhalb des Schulsystems, die in ihrem Inhalt den Lehrplänen von Grundschulen/Volksschulen ähneln, jedoch für Menschen bestimmt sind, die als zu alt für den Besuch von Grundschulen/Volksschulen angesehen werden (d. h. Alphabetisierungsprogramme für Erwachsene).

Diese Dienstleistung umfasst:
  • allgemein bildende Schulen im Primarbereich: Die Erteilung von allgemein bildendem Unterricht und damit zusammenhängende Unterrichtsarbeit, die den Schülern ein solides Grundwissen im Lesen, Schreiben und in Mathematik und ein Basiswissen in anderen Fächern wie Geschichte, Geografie, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kunst und Musik vermitteln
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe 85.5
  • Tagesbetreuung von Kindern, auch Schulkindern (s. 88.91.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Allgemeinbildende Schulen im Primarbereich
  • Alphabetisierungskurse
  • Ausbildung (Grundschulen)
  • Grundschulen
  • Lehranstalten (Grundschulen)
  • Ordensschulen (Grundschulen)
  • Privatschulen (Grundschulen)
  • Schule für Behinderte
  • Schulen (Grundschulen)
  • Sonderschulen
  • Unterricht (Grundschulen)