Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Verbreitung von Filmen, Videobändern, DVDs und ähnlichen Produkten an Kinos, Fernsehnetzbetreiber und -sender sowie Vorführer
Erwerb und Verkauf von Film-, Video- und DVD-Rechten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Vervielfältigung von Filmen sowie Videobändern, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 18.20.0)
Großhandel mit bespielten Videobändern und DVDs (s. 46.43.3)
Einzelhandel mit bespielten Videobändern und DVDs (s. 47.63.0)