Fernsehveranstalter (60.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Fernsehveranstalter' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten (wie Spiel- und Dokumentarfilme), selbst produzierten Programmkomponenten (z. B. lokale Nachrichten, Liveberichte) oder aus einer Kombination daraus.
Ein solches Fernsehprogramm kann entweder von den produzierenden Einheiten selbst übertragen werden oder durch Dritte wie Kabelunternehmen oder Satellitenfernsehanbieter.

Bei den Programmen kann es sich um solche von allgemeinem Interesse oder um Spartenprogramme (begrenzte Programmstruktur wie Nachrichten, Sport, Erziehung, Sendungen für Jugendliche) handeln. Diese Dienstleistung umfasst sowohl Programme, die für die Nutzer gebührenfrei sind, als auch solche, die nur im Rahmen eines Abonnements verfügbar sind. Hierzu zählen auch Video-on-Demand-Programme.

  • Datenübertragung als integrierter Teil der Fernsehübertragung.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Fernsehsendungen (Spiel- und Dokumentarfilme, Talkshows, Werbespots usw.) ohne deren Übertragung (s. 59.11.0)
  • Zusammenstellung und Verbreitung von Programmpaketen ohne Programmherstellung (s. Abteilung 61)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Fernsehproduktionen von Programmbeiträgen in Fernsehstudios
  • Fernsehveranstalter
  • Internet Portale (Ausstrahlung von Interner-Filmbeiträgen)
  • Studios (H. kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten durch Fernsehveranstalter)
  • Videofilmherstellung (Herstellung von Fernsehprogrammen)
  • Werbefilmherstellung (in Fernsehstudios)