Erschließung von unbebauten Grundstücken (41.10.1.00)

Die Dienstleistung 'Erschließung von unbebauten Grundstücken' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Erschließung von unbebauten Grundstücken im Rahmen von Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Bau von Gebäuden (s. 41.20.1 und 41.20.2)
  • Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. Gruppe 71.1)
  • Projektmanagement für Bauvorhaben (s. Gruppe 71.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Grundstücke, unbebaute (Erschließung)
  • Grundstückserschließung, unbebaute