Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) (28.11.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren für Fahrzeuge (außer für Luft- und Straßenfahrzeuge) und Teilen davon:
    • Schiffsmotoren
    • Schienenfahrzeugmotoren
  • Herstellung von Industriemotoren
  • Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern und dergleichen für alle Kolbenverbrennungsmotoren usw.
  • Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Kolbenverbrennungsmotoren
  • Herstellung von Turbinen und Teilen dafür:
    • Dampfturbinen
    • Wasserkraftturbinen, Wasserräder und Steuervorrichtungen dafür
    • Windturbinen
    • Gasturbinen (ohne Turbo-Strahltrieb- und Turbo-Propellertriebwerke für den Antrieb von Flugzeugen)
  • Herstellung von Dampfturbinenanlagen
  • Herstellung von Turbinen-Generator-Aggregaten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Generatoren zur Stromerzeugung (außer Turbinen-Generator-Aggregaten) (s. 27.11.0)
  • Herstellung von Motor-Generatoren-Aggregaten (außer Turbinen-Generator-Aggregaten) (s. 27.11.0)
  • Herstellung von elektrischen Bauteilen für Motoren (außer für Kraftfahrzeugmotoren sowie von Zündkabelsätzen und anderen Kabelsätzen für Landfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge) (s. 27.90.0)
  • Herstellung von elektrischen Anlagen und Bauteilen für Kraftfahrzeugmotoren sowie von Zündkabelsätzen und anderen Kabelsätzen für Landfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge (s. 29.31.0)
  • Herstellung von Antriebsmaschinen für Luft- und Straßenfahrzeuge (s. 29.10.0, 30.30.0, 30.91.0)
  • Herstellung von Turbo-Strahl- und Turbo-Propellertriebwerke (s. 30.30.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Außenbordmotoren (Verbrennungsmotoren), H.
  • Bootsmotoren (Verbrennungsmotoren), H.
  • Dampfturbinen, H.
  • Dieselmotoren für Wasserfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und industrielle Zwecke, H.
  • Einspritzsysteme für Kraftwagenmotoren und Kraftradmotoren , H.
  • Gasturbinen, H.
  • Industriemotoren (Verbrennungsmotoren), H.
  • Kolben für Kraftwagenmotoren und Kraftradmotoren, H.
  • Kolbenverbrennungsmotoren für Wasserfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und industrielle Zecke, H.
  • Kraftradmotorenteile , H.
  • Kraftwagenmotorenteile , H.
  • Lager für Kraftwagenmotoren, H.
  • Motoren (Verbrennungsmotoren) für Wasserfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und industrielle Zwecke, H.
  • Motorenteile für Kraftwagen und Krafträder , H.
  • Ottomotoren für Wasserfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und industrielle Zwecke, H.
  • Schienenfahrzeugmotoren (Verbrennungsmotoren), H.
  • Schiffsmotoren (Verbrennungsmotoren), H.
  • Ventile für Kraftwagenmotoren und Kraftradmotoren, H.
  • Verbrennungsmotoren für Wasserfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und industrielle Zwecke, H.
  • Vergaser für Kraftwagenmotoren und Kraftradmotoren H.
  • Wasserkraftturbinen, H.
  • Wasserräder, H.
  • Wasserturbinen, H.
  • Windgetriebene Stromerzeugungsaggregate, H.