Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
soziale, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungen, die durch staatliche oder private Einrichtungen, landesweit bzw. auf lokaler Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdiensten, für ältere Menschen und Behinderte in deren Wohnung oder anderweitig erbracht werden:
ambulante Pflege für ältere Menschen oder behinderte Erwachsene
Besuchsdienste für ältere Menschen und Behinderte
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Finanzierung und Verwaltung von Sozialversicherungsprogrammen (s. 84.30.0)
ähnliche Aktivitäten wie die in dieser Klasse aufgeführten, jedoch mit Unterbringung (s. 87.30.0)
Tagesbetreuung von behinderten Kindern (s. 88.91.0)