Kreditinstitute des Genossenschaftssektors (64.19.3.00)

Die Dienstleistung 'Kreditinstitute des Genossenschaftssektors' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • den Regional- und Fachverbänden des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossene Institute, die die üblichen Bankgeschäfte vornehmlich mit ihren Mitgliedern, aber auch mit jedermann betreiben. Fast ausschließlich in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt, einschließlich einiger Kreditinstitute in anderer Rechtsform. Bezeichnet als Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Raiffeisenbanken, Raiffeisenkassen, Spar- und Darlehenskassen, Spar- und Kreditbanken, Beamtenbanken, Bankvereine, Vereinsbanken.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1)
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beamtenbanken (Kreditgenossenschaften)
  • Darlehenskassen (Kreditgenossenschaften)
  • Deutsche Genossenschaftsbank
  • Genossenschaftliche Zentralbanken
  • Genossenschaftsbanken
  • Kreditgenossenschaften
  • Raiffeisenbanken
  • Spar- und Darlehenskassen (Kreditgenossenschaften)
  • Zentralbanken, genossenschaftliche