Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Erteilung eines nationalen Visums richten sich nach den für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geltenden Vorschriften und unterscheiden sich somit je nach Aufenthaltszweck (siehe "Verwandte Themen").

Fristen

Der Visumantrag muss rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Reisepass

  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung

  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum

  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz

  • Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde

  • ggf. weitere Unterlagen

Formulare

Kosten

    • Erteilung: 75 EUR
    • Verlängerung: 25 EUR
    • Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage (zuständig Verwaltungsgericht Berlin)

Remonstration bei der jeweiligen Auslandsvertretung

Stand:10.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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