Private Ergänzungsschule; Anzeige bei Errichtung und nachträglicher wesentlicher Änderung
Je nach Zuständigkeit prüfen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder die Regierung die Anzeigen über die Errichtung von Ergänzungsschulen und bei nachträglichen wesentlichen Änderungen.
Beschreibung
Fristen
Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist mindestens drei Monate vor Aufnahme des Unterrichts anzuzeigen. Nachträgliche wesentliche Änderungen sind unter Beigabe der Nachweise alsbald anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
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Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule
einschließlich des Lehrplans sowie der Nachweise über den Schulträger, die Schuleinrichtungen und die Vorbildung des Leiters und der Lehrkräfte
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Anzeige über nachträgliche wesentliche Änderungen einer Ergänzungsschule
unter Beigabe der entsprechenden Nachweise
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:03.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt