Fahreignungsregister; Eigenauskunft über Punktestand

Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen, die mit Punkten bewertet werden, gespeichert. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt, von dem Sie Auskunft zu Ihrem Punktestand erhalten können.

 

Beschreibung

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag: Sie benötigen dafür einen Online-Ausweis (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte) bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist und ihnen die selbstgewählte, sechsstellige PIN bekannt ist

    • ein NFC-fähiges Smartphone, welches Sie als Kartenlesegerät benutzen, oder ein Kartenlesegerät und
    • eine Software zum Auslesen des Online-Ausweises (AusweisApp2) auf dem Gerät.
    .

  • Antragstellung auf dem Postweg mit

    Ihren Personendaten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder Ihren Personendaten, Ihrer persönlichen Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Fahreignungsregister (FAER) – Online-Auskunft

    Sie können eine Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes über Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister („Punktestand“) erhalten. Diese umfasst ausgewählte Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.

Kosten

  • Über Ihren ''Kontostand'' im Fahreignungsregister erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos Auskunft.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:21.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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