Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger

Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Führungszeugnisses. EU-Ausländer sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises verpflichtet.

Beschreibung

Hinweise für Dienstleister

  • Sofern Sie auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind und dabei hochwertige Konsumgüter (insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung) an- oder verkaufen, müssen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden oder einen vergleichbaren Nachweis beantragen.

Stand:27.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales

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