Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
Beschreibung
Hinweise für Dienstleister
- Das Erbringen von Wach- und Sicherheitsdiensten kann gem. § 34a GewO erlaubnispflichtig sein.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und seines Personals
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Sachkundenachweis durch erfolgreich abgelegte Prüfung bei der IHK
- ausreichende Haftpflichtversicherung
Besondere Hinweise
Vor Erteilung der Erlaubnis holt die Behörde mindestens eine Stellungnahme der Polizei und des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz sowie einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister ein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 6 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
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bei Antragstellung für eine juristische Person (z. B. UG, GmbH, AG) den aktuellen Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
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Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes; bei juristischen Personen aller gesetzlicher Vertreter
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Kopie des Personalausweises, des Reisepasses mit Meldebescheinigung, des Pass- oder Ausweisersatzes oder eines sonstigen amtlichen Ausweis- oder Identifizierungsdokuments; bei juristischen Personen aller gesetzlichen Vertreter
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Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder anerkennungsfähige andere Nachweise
für die den Antrag stellende Person sowie die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung zu beauftragenden Personen; bei juristischen Personen für die gesetzlichen Vertreter, soweit sie selbst mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder keine Person mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt haben, die einen Sachkundenachweis oder entsprechenden anderen Nachweis besitzt
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Nachweis der Haftpflichtversicherung
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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Kosten
- Bewachungserlaubnis: 100 bis 1500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/12)
- Gewerbezentralregisterauszug: 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung
- Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer: ca. 170 EUR
- Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: ca. 425 EUR für das Bewachungspersonal (je Wachperson)
Stand:05.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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