Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
            
            
                
                    
                        Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen. 
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Die Anzeige des Beginns hat unverzüglich bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.
                    
                
                
             
        
                
            
                Fristen
                
                    Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
                
                
                    
                        
                            Regionale Ergänzung (Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz)
                            
                         
                     
                 
             
        
                
            
        
                
            
                Online-Verfahren
                
                
                    
                        
                            Regionale Ergänzung (Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz)
                            
                         
                     
                 
             
        
                
            
        
                
            
                Rechtsgrundlagen
                
                
                    
                        
                            Regionale Ergänzung (Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz)
                            
                         
                     
                 
             
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:08.01.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
                
    
  
             
            
            
                
                    
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