Kraftfahrzeug; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen

Wenn Fahrzeuge von den Bau- oder Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweichen, dürfen sie nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Genehmigung einer Ausnahme kommt in Betracht, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden können.

Bei Maß- und Gewichtsüberschreitungen ist z.B. Voraussetzung, dass der Transport einer unteilbaren Ladung die Verwendung eines Fahrzeugs erforderlich macht, das die üblichen Normen der StVZO hinaus geht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • TÜV-Gutachten

  • ggf. Fahrzeugpapiere

  • Bestätigung der Haftpflichtversicherung

Regionale Ergänzung (Regierung der Oberpfalz)

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung der Oberpfalz)

  • Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Antrag

    Antrag nach § 70 StVZO auf Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung, Umschreibung einer Ausnahmegenehmigung (neuer Halter), Ergänzung einer Ausnahmegenehmigung, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung oder einer Einzelfahrt.

Kosten

  • 10,20 bis 511 EUR

Stand:06.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
staatswappen_regierung_oberpfalz

Für Sie zuständig

Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift

Telefon
+49 (0)941 5680-0

Telefax
+49 (0)941 5680-1199