Kraftfahrzeug; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen

Wenn Fahrzeuge von den Bau- oder Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweichen, dürfen sie nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Genehmigung einer Ausnahme kommt in Betracht, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden können.

Bei Maß- und Gewichtsüberschreitungen ist z.B. Voraussetzung, dass der Transport einer unteilbaren Ladung die Verwendung eines Fahrzeugs erforderlich macht, das die üblichen Normen der StVZO hinaus geht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • TÜV-Gutachten

  • ggf. Fahrzeugpapiere

  • Bestätigung der Haftpflichtversicherung

Kosten

  • 10,20 bis 511 EUR

Stand:20.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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