Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Bestimmte hochbelastete Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte in Deutschland sind an allen Samstagen im Juli und August wegen des starken Reiseverkehrs für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze) tagsüber gesperrt. 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Dringlichkeit des Transportes
  • Transport darf nicht mit Fahrzeugen möglich sein, die nicht unter das Verbot fallen
  • Transport muss zwingend auf die Benutzung der Verbotsstrecke angewiesen sein

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde

  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung durch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK)

  • Fahrzeugpapiere

    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Fahrzeuge, für die eine Ausnahme beantragt wird

  • sonstige Unterlagen

    im Einzelfall: Aufträge, Frachtpapiere

Kosten

  • Rahmengebühr von 10,20 € bis 179,00 €

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliches Verfahren

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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