Architekt/in; Beantragung der Eintragung in die Architektenliste
Sie dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" in Bayern nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Description
Die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Wer die Berufsbezeichnung "Architekt/in" führen darf, ist zugleich bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" führen darf, ist für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/in" führen darf, ist unter Beschränkung auf sein Fachgebiet bauvorlageberechtigt.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse. .
Important instructions for service providers
- Die Berufsbezeichnung „Innenarchitekt“ darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist. Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Liste.
Prerequisites
- erfolgreicher Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur (vierjähriges Regelstudium) bzw. Innen- oder Landschaftsarchitektur (jeweils dreijähriges Regelstudium)
- nachfolgende zweijährige Berufspraxis, in der Fachrichtung Architektur hat die Berufspraxis unter Aufsicht zu erfolgen
Deadlines
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Required documents
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Abschlussurkunde der Hochschule
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Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
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Führungszeugnis
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Meldebescheinigung
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Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
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Gebührenvorschuss (Nachweis)
Fees
- Neueintragung in die Architektenliste: 300 Euro
- Umtragung in der Architektenliste: 150 Euro
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Status: 16.11.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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