Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Architektenkammer

Auswärtige Architekten und Stadtplaner können die Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister beantragen.

Beschreibung

Hinweise für Dienstleister

  • Auswärtige Architekten, die nicht Mitglied einer deutschen Architektenkammer sind, haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher bei der Bayerischen Architektenkammer anzuzeigen; sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt. Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragung in das Verzeichnis.

Voraussetzungen

Entsprechende Nachweise aus dem Herkunftsland (bei EU-Bürgern gemäß Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie) über Hochschulabschluss und nachfolgende Praxiszeit.

Fristen

  • für den Antragsteller: keine; vor Aufnahme der Tätigkeit Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
  • bzw. zwei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen bei Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Erforderliche Unterlagen

  • Abschlussurkunde der Hochschule

  • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit

  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Eintragung in die Liste der auswärtigen Dienstleister
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister: 200 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:08.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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