Energieversorgung; Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden

Wenn Sie als Unternehmen Haushaltskunden in Deutschland über das öffentliche Strom- oder Gasnetz mit Energie beliefern, müssen Sie dies bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Im Normalfall gelten diese Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen ist bereits gegründet.
  • Sie beliefern Privatverbraucherinnen und -verbraucher (unabhängig vom Verbrauch).
  • Sie beliefern Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.

Verfahrensablauf

Die Lieferantenanzeige können Sie online, per E-Mail oder per Post übermitteln. Sie können eine Anzeige für beide Energieträger (Gas und Elektrizität) gemeinsam einreichen.

Online-Verfahren:

  • Der Online-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige.
  • Füllen Sie das Formular online aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach dem Login über Ihr Organisationskonto und Authentifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat können Sie die Anzeige online an die BNetzA übermitteln.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.

Per E-Mail oder Post:

  • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
  • Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail (als Scan) oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf Wunsch Ihren Unternehmensnamen sowie die Unternehmensadresse in einer Liste auf der BNetzA-Internetseite.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Sie müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

3 bis 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Aufnahme der Energiebelieferung:

    • Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellten
    • einfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der Geschäftsführung
    • Schufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der Geschäftsführung
    • Selbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem Gewerbezentralregister
    • Auskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungen
    • wenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt.

    Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist:

    • ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland

    Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden:

    • Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formular zur Lieferantenanzeige
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

entfällt

Stand:20.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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