Trink- und Abwasseranlage; Beantragung einer Härtefallförderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen mit Zuwendungen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Verbundleitungen und –kanäle nach Nr. 2.2.2 RZWas 2021, sowie Sanierungs- und Strukturkonzepte nach Nr. 2.2.5 RZWas 2021 werden unabhängig vom Erreichen einer Härtefallschwelle gefördert.
- Für Vorhaben nach Nrn. 2.2.1, 2.2.3 und 2.2.4 wird die Förderung gewährt, wenn die nach Anlage 2 RZWas 2021 ermittelte Pro-Kopf-Belastung eine der Härtefallschwellen nach Nr. 4.3 RZWas 2021 überschreitet.
- Es können nur Vorhaben gefördert werden, die ab Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen worden sind (= erste Auftragsvergabe). Vorhaben nach Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 RZWas 2021 können erst nach baufachlicher Prüfung und Freigabe der Planung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt förderunschädlich begonnen werden.
- Zu den Details berät das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Verfahrensablauf
- Der Zuwendungsantrag ist beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt zu stellen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Aufnahme in das Härtefallprogramm. Das Wasserwirtschaftsamt erlässt den Zuwendungsbescheid.
- Fördermittel können maximal einmal jährlich nach Vorlage einer Verwendungsbestätigung beim Wasserwirtschaftsamt abgerufen werden.
- Zu den Details berät das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Fristen
Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) sind bis 31. Dezember 2024 befristet.
Erforderliche Unterlagen
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Erläuterung (Kurzfassung für den im Bauabschnitt zu fördernden Teil) (2-fach)
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Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen (2-fach)
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Für Vorhaben nach Nrn. 2.2.1, 2.2.3 und 2.2.4 RZWas 2021: Formblatt gemäß Anlage 2 RZWas 2021 (Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung) (2-fach)
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Für Vorhaben nach Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 einen Entwurf , aufgestellt nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) in der jeweils geltenden Fassung (2-fach)
Für Vorhaben nach Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 einen Entwurf , aufgestellt nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) in der jeweils geltenden Fassung (2-fach)
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Erklärung des Vorhabensträgers, ob er die Zuwendung an Dritte weiterleitet (2-fach)
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Erklärung des Vorhabensträgers, ob er bzw. der Letztempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist (2-fach)
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Antragsunterlagen Immissionsschutz je nach Einzelfall
vgl. zur Art der Unterlagen §§ 3 ff 9. BImSchV (siehe Link "Rechtsgrundlagen")
Stand:14.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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