Straußwirtschaft; Anzeige
Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Dienstleister
- Falls Sie selbst erzeugten Wein in Ihren Räumen saisonal ausschenken möchten, kann statt der Gaststättenerlaubnis eine Anzeige der Straußenwirtschaft in Betracht kommen.
Voraussetzungen
Keine Zweifel an der Zuverlässigkeit.
Fristen
Die Anzeige ist jeweils zwei Wochen vor Beginn des Betriebs zu erstatten.
Erforderliche Unterlagen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Detaillierte Angaben für Straußwirtschaft
Anzeige mit folgenden Angaben: - Zeitraum, während dessen der Ausschank stattfinden soll, - Ort, an dem die für den Wein oder Apfelwein verwendeten Früchte gekeltert sowie der Wein ausgebaut wurde, - die zum Betrieb der Straußwirtschaft bestimmten Räume.
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bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Stand:15.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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