Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Unternehmen neu gegründet.
  • Sie haben die Unternehmensform oder die Tätigkeit geändert.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr anzeigepflichtiges Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden:

  • Die Anzeige erfolgt automatisch.
  • Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter.
  • Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen vorlegen, damit die Aufnahme erfolgen kann.

In allen anderen Fällen können Sie Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige und freiberufliche Tätigkeit online oder per Post anmelden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der DGUV herunter.
  • Bitte ergänzen Sie erforderliche Angaben oder Unterlagen.
  • Schicken Sie das Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Fristen

Eine Anmeldung muss innerhalb 1 Woche ab Unternehmens- oder Tätigkeitsstart erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Online-Verfahren

  • Unternehmen beim Unfallversicherungsträger anmelden

    Die Anmeldung bei Ihrem Unfallversicherungsträger erfolgt für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch. In allen anderen Fällen können Sie das Unternehmen online beim Unfallversicherungsträger anmelden.

Kosten

  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Stand:26.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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