Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung
Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Dienstleister
- Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist. Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.
Voraussetzungen
- Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
- Nachfolgende zweijährige Berufspraxis
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
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Abschlussurkunde der Hochschule
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Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
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Führungszeugnis
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Meldebescheinigung
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Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
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Gebührenvorschuss (Nachweis)
Kosten
Neueintragung: 300 Euro
Umtragung: 150 Euro
Stand:21.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt