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Berufe- und Ausbildungsgänge

Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland. Das hängt vom Beruf ab:

In den reglementierten Berufen brauchen Sie für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in diesen Berufen nicht arbeiten. In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher und Ingenieur. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie auf der Internetseite "Reglementierte Berufe Datenbank".

In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Eine Bewertung Ihres Abschlusses kann aber hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen. Außerdem eröffnet ein als gleichwertig anerkannter Abschluss den Zugang zu beruflichen Fortbildungen. Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, das heißt die Berufe, die im dualen System ausgebildet werden. 

Allen Berufen ist es gemeinsam, dass eine Bescheinigung über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse die Arbeit in Bayern erleichtert. Dabei ist es zunächst entscheidend, dass Sie klären, für welchen deutschen Referenzberuf Sie sich entscheiden. Ausgangspunkt für alle Anerkennungsverfahren ist stets der deutsche Beruf und nicht der Beruf des Heimatlandes. Die Ausbildungen und Berufe in Bayern und im Heimatland können sehr unterschiedlich sein. Ein Anruf bei der Hotline +49 301815 1111 könnte Sie unterstützen.

Sie können sich auch an eine der folgenden Beratungsstellen wenden. Eine umfangreiche Beratung rund um das Anerkennungsverfahren ist an folgenden Standorten möglich:

  • Augsburg:
    Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH in Augsburg
    (Tel: 0821/4551090, E-Mail: anerkennungsberatung@tuerantuer.de)
  • Bamberg:
    bfz Bamberg
    (Tel: 0951/93224-612, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Ingolstadt:
    bfz Ingolstadt
    (Tel: 0841/9815-212 und Tel: 0841/9815209, E-Mail:anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Landshut:
    bfz Landshut
    (Tel: 0871/96226-56, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • München:
    Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in München
    (Tel: 089/233-40520, E-Mail: servicestelle-anerkennung.soz@muenchen.de)
  • Nürnberg:
    Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg, ZAQ
    (Tel: 0911/231-10552, E-Mail: anerkennungsberatung@stadt.nuernberg.de)
  • Regensburg:
    bfz Regensburg
    (Tel: 0941/40207-15 und Tel. 0941/40207-36, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de)
  • Würzburg:
    bfz Würzburg
    (Tel: 0931/304181-13, E-Mail: anerkennungsberatung@bf.bfz.de).

Weiterführendes

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:

Weitere Informationen in diesem Kontext

Formalitäten nach Themen

Informationen für Dienstleistungserbringer sowie über die Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifizierungen