Register, Rollen und Verzeichnisse-Handelsregister
                
                Im Handelsregister sind alle Betriebe eingetragen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordern. Aufgenommen werden Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse Ihres Unternehmens. Das Handelsregister kann von allen eingesehen werden.
                    Formalitäten
                    Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
                    
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                            Handelsregister; Beantragung der Eintragung
                            Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. 
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                            Handelsregister; Einsicht
                            Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.