Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, zulassungsfreien Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe wird in der Handwerksordnung geregelt.

Beschreibung

Hinweise für Dienstleister

  • Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo der Handwerkskammer für Mittelfranken

Für Sie zuständig

Handwerkskammer für Mittelfranken

Hausanschrift
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg

Telefon
+49 (0)911 5309-0

Telefax
+49 (0)911 5309-288

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation