Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)
    • Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen Bestätigungen
    • Nachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

    • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (bzw. gleichzeitiger Antrag auf Mitgliedschaft): 170 EUR
    • für Nichtmitglieder: 306 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:27.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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