Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Verfahrensablauf
Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.
Besondere Hinweise
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:29.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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