Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Eintragung

Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
    und
  • entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein
    oder
  • Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.

Verfahrensablauf

Es muss die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
    • Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)
    • Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiums
    • bei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in
    • Nicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur Tätigkeit
    • Selbständig Tätige / leitend Angestellte:
      • aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
      • bei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldung
      • bei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Bis 31.12.2024: 70,00 EUR

    Ab 01.01.2025: 100,00 EUR

Weiterführende Links

Stand:29.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.