Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Löschung
            
            
                
                    
                        Sie können die freiwillige Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kündigen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen. 
Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern
 
        
                
            
                Fristen
                
                    Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    verwaltungsgerichtliche Klage
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:10.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
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