Gewerberegisterauszug; Beantragung

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

  • Name,
  • betriebliche Anschrift und
  • angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid zugeschickt.

Besondere Hinweise

Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie Schuldtitel, Vertragskopien oder Rechnungen

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

  • Gewerbe Nürnberg - Gewerbeauskunft Einzelanfrage

    Hier können Auskünfte aus dem Gewerberegister (nur über Gewerbetreibende in Nürnberg) angefordert werden. Im Online-Verfahren erhalten Sie Ihre Auskunft in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Per Post oder Fax eingehende Anträge dauern dagegen 2 bis 4 Wochen. Sie bezahlen online per Lastschrift eine Gebühr von 12,50 EUR. Für eine erweiterte Gewerbeauskunft ist der Nachweis des rechtlichen Interesses erforderlich. Die Nachweise können Sie während des Online-Antrags als Dateien hochladen.

  • Gewerbe Nürnberg - Gewerbeauskunft Sammelanfrage

    Hier können mehrere Auskünfte aus dem Gewerberegister (nur über Gewerbetreibende in Nürnberg) in einem Antrag angefordert werden. Im Online-Verfahren erhalten Sie Ihre Auskunft in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Per Post oder Fax eingehende Anträge dauern dagegen 2 bis 4 Wochen. Sie bezahlen online per Lastschrift eine Gebühr von 12,50 EUR für die erste und 5,00 EUR für jede weitere Auskunft. Für eine erweiterte Gewerbeauskunft ist der Nachweis des rechtlichen Interesses erforderlich. Die Nachweise können Sie während des Online-Antrags als Dateien hochladen.

Kosten

  • 15,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/1)

Rechtsgrundlagen

Stand:18.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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